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Update Zweitwohnsitzsteuer De Panne

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Update: Steuer auf Zweitwohnsitz De Panne Veranlagungsjahr 2020

Die Gemeinde De Panne hat damit begonnen, die Steuerbescheide für die Steuer auf Zweitwohnsitz für das Veranlagungsjahr 2020 zu versenden. Viele Menschen verstehen nicht, wie dies möglich ist, da das Berufungsgericht von Gent am 24. Dezember 2019 die Steuer für illegal erklärt hat.

Dafür gibt es zwei Gründe:

Die Regelungen bestehen rechtlich weiterhin

In Belgien können Sie nur beim Staatsrat die Annullierung einer Steuervorschrift beantragen. Wenn der Staatsrat die Verordnung für nichtig erklärt, verschwindet sie für alle aus dem Rechtssystem und die Gemeinde kann sich nicht mehr darauf verlassen, um neue Steuerrechnungen zu schicken. Dies ist hier jedoch nicht geschehen: Kein Eigentümer hat einen Antrag auf Annullierung gegen die Steuervorschriften gestellt. Dies ist nicht mehr möglich: ein Annullierungsantrag muss innerhalb von 60 Tagen nach der Veröffentlichung des Reglements gestellt werden.

Eigentümer, die gegen den individuellen Steuerbescheid Berufung einlegen, bringen ihren Fall vor das ordentliche Gericht (und nicht vor den Staatsrat). Ein ordentliches Gericht ist nicht befugt, eine Steuervorschrift aufzuheben. Die ordentlichen Gerichte müssen diese kommunalen Vorschriften jedoch anhand höherer Rechtsnormen bewerten und, wenn sie sie für unrechtmäßig halten, in dem Streitfall, mit dem sie befasst wurden, missachten. Die direkten Folgen eines solchen Urteils beschränken sich auf den Eigentümer und das Veranlagungsjahr, für das das Verfahren durchgeführt wurde.

Es gelten neue Regelungen

Das Urteil des Berufungsgerichts von Gent vom 24. Dezember 2019 betraf die Steuervorschriften vom 17. Dezember 2013 für die Veranlagungsjahre 2014 - 2019. Am 13. Mai 2019 verabschiedete die Gemeinde eine neue Steuerregelung für die Veranlagungsjahre 2020-2015. Die neue Verordnung enthält jedoch keine wesentlichen Änderungen im Vergleich zur vorherigen.

Auflösung: Beharrlichkeit führt zum Ziel

Die Entscheidung des Berufungsgericht von Gent vom 24. Dezember 2019 verbietet es der Gemeinde De Panne nicht, neue Steuerbescheide zu versenden. Die in den neuen Regelungen eingeführten Änderungen beseitigen jedoch nicht die diskriminierende Behandlung von Eigentümern eines Zweitwohnsitzes.

Die Besitzer eines Zweitwohnsitzes können weiterhin mit Recht und Grund Einwände gegen die Steuer erheben. Ein Flussdiagramm zeigt das zu befolgende Verfahren. Ein Musterdokument für die Einreichung eines Einspruchs ist als Anhang zu finden.